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Wie gehe ich vor um einen Zuschuss für eine Freizeit zu bekommen?
1. Meldet euch frühzeitig bei der Stadtjugendpflege Obernkirchen... ...falls ihr eine "Internationale Begegnung vor habt. In diesem Fall ist nämlich der Landkreis zuständig. Die Stadtjugendpflege kann euch da hilfreiche Tipps geben (Kontakt s.u.). Antragsschluss beim Landkreis Schaumburg ist Ende März des jeweiligen Jahres!!!
..., denn diese steht euch beratend für eure Freizeit zur Seite und hilft bei Problemen.
2. Bis zum 1. April überlegen, wie hoch der Zuschuss wahrscheinlich wird. Falls er 250 € erreicht oder übersteigt die Freizeit bitte bei der Stadtjugendpflege anmelden (Kontakt s.u.). Meldet euch frühzeitig bei der Stadtjugendpflege, damit wir (der JR OBk e.V.) mit unserem Budget planen können und jeder Antragsteller möglichst den vollen Zuschuss erhält. (z.Zt. -10%, Haushaltssperre)
Der "Antrag auf Zuschuss für eine Jugendfreizeitmaßnahme" kann auch für die ANMELDUNG benutzt werden. (Verein, Tage und Anzahl der Teilnehmer angeben) Den aktuellen Antrag, die Teilnehmerliste, die Richtlinien und die Hinweise findet ihr im Downloadbereich.
3. Vor der Freizeit den Antrag und die Teilnehmerliste herunterladen. Den aktuellen Antrag, die Teilnehmerliste, die Richtlinien und die Hinweise findet ihr im Downloadbereich.
4. Während der Freizeit die Teilnehmerliste ausfüllen und von den Teilnehmern unterschreiben lassen. (inkl. Betreuer, Betreuer ohne JuLeiCa mit "B" kennzeichnen)
5. Falls die Betreuer eine Jugendleitercard (JuLeiCa) besitzen, dieses auf der Teilnehmerliste vermerken (J) und eine Kopie der JuLeiCa beifügen. Wir unterstützen diese qualifizierte Ausbildung mit 1€ Extrazuschuss pro Tag (pro JuLeiCa-Inhaber/in).
6. Den Antrag spätestens 14 Tage nach der Freizeit bei der Stadtjugendpflege Obernkirchen abgeben, diese leitet ihn an uns weiter. Wir sammeln alle Anträge erst einmal und überweisen euch dann den entsprechenden Zuschuss. Jede Überweisung wird per eMail an die Kontaktperson auf dem Antrag bestätigt.
Anmeldung: Anträge, die einen Antragswert von 250 € erreichen oder übersteigen, müssen bis zum 1. April des Jahres angemeldet werden!!
Der Antrag auf Zuschuss für eine Jugendfreizeitmaßnahme kann auch für die ANMELDUNG benutzt werden. (Verein, Tage und Anzahl der Teilnehmer angeben) Anmeldungen gehen an: Stadtjugendpfleger der Stadt Obernkirchen Erhard Vinke E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel.: 05724/395-65 (Vermittlung 395-0) Marktplatz 2 31683 Obernkirchen
Hinweise: - Je nach Menge der Anträge, die bei uns eingehen, muss damit gerechnet werden, dass nicht der volle beantragte Zuschuss bewilligt werden kann, da nur ein gewisses Budget zur Verfügung steht (siehe Richtlinien). - Zurzeit muss mit einer 10%igen Kürzung gerechnet werden.
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